In dem hier zur Verfügung gestellten Meldesystem können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hinweise zu Fehlverhalten abgeben, die sich in unserer Organisation ereignen.
Dort finden sich auch weitere Informationen und Erläuterungen zu Hinweisen und dem System.
Das System ist für Meldungen über Fehlverhalten und Gesetzesverstöße gegen deutsche und europäische Rechtsnormen, sowie alle Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind.
Hierzu gehören z.B. Meldungen wegen Belästigung, Diskriminierung oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (auch Datenschutzverstöße), IT-Sicherheitsverstöße, Verstöße gegen Umweltschutzgesetze, Verbraucherrechte, Kartellvorschriften oder Wettbewerbsrecht oder Produktsicherheitsgesetze.
Alle eingehenden Meldungen werden geprüft und die meldende Person bekommt eine Rückmeldung.
Die Meldung wird von Astrid Bartel als externer Ombudsperson (Frau Bartel ist von der Vater Solution GmbH und unterliegt einer besonderen Verschwiegenheit) vertraulich entgegengenommen und ggf. anonymisiert, sofern in dem Hinweis Namen oder andere Angaben zur Identifikation der hinweisgebenden Person enthalten sind.
Außer der Ombudsperson hat niemand Zugriff auf die personenbezogenen Angaben, die in den Hinweisen gemacht werden. Die Meldung wird an die Geschäftsleitung ausschließlich in anonymisierter Form weitergeleitet.
Ausnahmen von der Vertraulichkeit werden ausschließlich nach der eingehenden Prüfung des Hinweises in dem vom Gesetz vorgesehenen Rahmen zur Verfolgung von Rechtsverstößen vorgenommen.
Im Nachgang bekommt die hinweisgebende Person Antwort mit den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Missstand abzustellen.
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